Endlich raus aus dem Heim –
Flüchtlinge setzen Recht auf Wohnungen durch

Wohnungssuche nach 3 Monaten möglich – Rechtliche Hürden erschweren Bürgerschaftsbeschluss

Mehr als 600 Menschen leben im Land Bremen in sogenannten „Gemeinschaftsunterkünften“.  Das sind renovierungsbedürftige Wohnanlagen mit Sammelduschen, Wachpersonal und Mehrbettzimmern. 6 qm Wohnraum pro Person – das ist bundesweiter Standard.

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