Informationen und Positionierung des Flüchtlingsrat Bremen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat auf Anweisung des BMI und der IMK im Sommer 2018 beschlossen, zukünftig in bestimmten Fällen des Kirchenasyls in Dublinverfahren eine Überstellungsfrist von 18 Monaten zu behaupten. Nach Ablauf der Überstellungsfrist kann eine Abschiebung innerhalb der EU nicht mehr durchgeführt werden.