Junge unbegleitete Flüchtlinge müssen sich bundesweit einer sog. Alterseinschätzung unterziehen, wenn Sie ihr Alter nicht glaubhaft machen können (etwa durch Identitätspapiere). Dabei wird direkt vom oder im Auftrag vom Jugendamt auf unterschiedliche, aber weitesgehend zu kritisierenden Art und Weise bestimmt, wer rechtlich als minderjährig oder volljährig zu behandeln ist. Die daraus resultierende „fiktive Altersfestsetzung“ hat weitreichende Folgen für die jungen Menschen. U.a. wird ihnen der Zugang zum Bildungssystem verwehrt.
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